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Kühlkette im Umbruch: Ehrgeizige Ziele
02. Oktober 2025
Die Temperaturgeführte Logistik steht vor einer Energiewende: batterieelektrische Trucks, Wasserstoff-Fahrzeuge mit grosser Reichweite und Cryo-Kühlung mit Stickstoff verändern die Branche. «Stoff» genug für den SVTL, um bei Galliker in Altishofen künftige Verfahren und Alternativen zu diskutieren.

DLR baut Drohnen-Abwehr aus
02. Oktober 2025
Während russische Drohnen längst deutsche Stützpunkte und kritische Infrastrukturen als potentielle Ziele für ihre «asymmetrische Kriegführung» vermessen, nimmt jetzt am DLR ein Projekt CUSTODIAN (Counter-UAS Technologies for Detection, Interception and Neutralization) langsam Fahrt auf.

ASTAG und GS1 künftig gemeinsam «green»
01. Oktober 2025
Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband und GS1 Switzerland verbündeln ihre Initiativen «Lean & Green» und «We go green!». ASTAG wie auch GS1 berufen sich dabei auf Nachhaltigkeit als Dreiklang von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt.

Interoperabilität bewiesen
01. Oktober 2025
Bei einem «Automation Day» von Agilox gab es Einblicke in den Stand und die künftige Ausrichtung des Robotikanbieters, abgerundet durch Workflows, die - echten Praxisabläufen nachempfunden - gemeinsam mit einem Fanuc-Roboterarm und einem Palomaten die Interoperabilität mit den AMRs demonstrierten.

Flexible Höhenzugangstechnik
30. September 2025
Viastore richtet ein Lager für Krane, Schrägaufzüge und Zahnstangentechnik mit Platz für 7500 Paletten und 14.000 Behälter für Böcker in Werne ein. Der Auftraggeber entwickelte seinerzeit den ersten Autokran in Aluminium-Leichtbauweise und brachte 1997 den ersten Alu-Anhängerkran auf den Markt.

Fulfillment-Center in Aalsmeer
30. September 2025
TGW Logistics wird rund 13 km südwestlich von Amsterdam ein Shuttle-System mit 150.000 Stellplätzen und doppeltiefer Lagerung für den Healthcare-Anbieter Bausch + Lomb einrichten. 300 Roboter sollen bis zu 8700 Behälter pro Stunde ein- und auslagern.

Mit Witron von Backa nach Frillesås
29. September 2025
Der Supermarkt-Konzern Axfood hat mit Witron eine Absichtserklärung über den Einsatz der Automatisierungs-Technologie des Unternehmens und mit der Gemeinde Kungsbacka über den Bau eines Logistikzentrums im schwedischen Frillesås unterzeichnet. Inbetriebnahme und Hochlauf sind für 2030 geplant.

Logistikberuf im Erlebnisformat
28. September 2025
1021 junge Nachwuchstalente kämpften dieser Tage in 92 Kategorien der Swiss Skills 2025 in den Hallen der Bernexpo um die Berufsmeisterschaften. 120.000 Besucher kamen. Darunter auch die Logistiker und Logisterinnen der Swiss Logistics by ASFL SVBL, die ihren «Job» in einer eigenen Arena präsentierten.

Platz ist knapp direkt am Rheinfall
27. September 2025
Wenig Spielraum blieb dem Anbieter von OP-Bedarf, Pflastern und Diagnosegeräten IVF Hartmann in Neuhausen zwischen den tosenden Schnellen des grössten Wasserfalls Europas und dem Schweizer SIG-Areal für sein neues Logistikzentrum. Gemeinsam mit Dematic entstand eine geradezu sensationelle Lösung.

«Show»-Case wörtlich genommen
26. September 2025
Die Show-Beleuchtung mit Lichteffekten ist sozusagen «optional». Ansonsten bieten die neuen elektrischen Gabelstapler der A-Serie, die Hyster jetzt für Anwendungen im Innen- und Aussenbereich und Lasten bis zu 3,5 t ins Rennen schickt, hohe Leistung und schonen die Umwelt.
AGB'S
WAGNER Schweiz AG
AGB'S
12. April 2021
Vertragliche Bestimmungen bei Bannerwerbung bei «Logisticsinnovation.org»
Nachfolgend wird die Logisticsinnovation Schmid als «Anbieter» und der Kunde als «Kunde» genannt.
1. Bannerschaltung
Der Anbieter betreibt eine Website, auf welcher einen Werbeplatz sog. Banner dem Kunden derart zur Verfügung stellt, dass auf dem Werbeplatz eine vom Kunden zur Verfügung gestellte Grafik oder Video angezeigt wird. Positionierung und die genaue Seite auf der Website des Anbieters, auf welcher das Banner eingeblendet werden soll, wird in dem in der Anlage beigefügten Ausdruck der Website festgelegt.
2. Art und Grösse des Banners
Bei den Werbebanner handelt es sich um statische oder dynamische Banner. Grösse des Banners:
«Medium Rectangle» ca. (Höhe 300 × Breite 250) oder nach Vereinbarung mit dem Anbieter.
Die, das Banner enthaltende Datei, wird der Kunde dem Anbieter spätestens 7 Tage vor der beabsichtigten Schaltung zukommen lassen.
3. Laufzeit und Vergütung
Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam. Als Beginn der Leitungsverpflichtung (Nutzungsbeginn) wird folgender Tag der Bereitstellung der Leistung vereinbart:
- Die Mindestlaufzeit richtet sich nach den vereinbarten Bestimmungen gemäss Offerte und oder Rechnung an den Kunden.
- Die Preise sind gültig nach den Daten in der ausgestellten Rechnung,
- Sie verlieren mit der Bekanntmachung neuer Preise für Neuabschlüsse dieser Verträge ihre Gültigkeit.
- Die Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7,7%.
- Die Laufzeit der Bannerwerbung wird in der Offerte und oder Rechnung festgelegt.
4. Die Banner soll auf folgenden Seiten stehen
Zb: https://www.logisticsinnovation.org/
"Kategorie und Unterkategorie" plus Position in den Kategorien. Endgültige Positionen sind auf der Rechnung an den Kunden ersichtlich)
5. Fälligkeiten der Entgelte für Bannerwerbung
Die vereinbarten Kosten für die Bannerwerbung wird per separater Rechnung auf das Konto der Logisticsinnovation Schmid IBAN CH75 0900 0000 1557 2288 7 überwiesen.
Die Entgelte für Bannerwerbung sind im Voraus zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, die Bannerschaltung zu deaktivieren und den Werbeplatz anderweitig zu vererben. Die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt hiervon unberührt.
6. Mögliche Kündigung vom Vertrag
Der Vertrag kann aus wichtigem Grunde gekündigt werden. Auf Seite des Anbieters liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn:
- Der Kunde seine Zahlungsverpflichtung trotz angemessener Fristsetzung verletzt.
- Das geschaltete Banner Rechte Dritter verletzt, und dies trotz Abmahnung nicht behoben wird.
Auf Seiten des Kunden liegt ein wichtiger Grund insb. vor, wenn:
- Das Banner trotz angemessener Fristsetzung nicht zum vorgesehenen Termin geschaltet wird.
- Der Link nicht aktiviert wird.
7. Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter haftet nicht für die Ereignisse, welche ausserhalb seines Einflussbereiches anzusiedeln sind. Hierzu zählt insbesondere die Funktionsfähigkeit der Ausfall der Website Seiten des Providers. Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
8. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde wird die Zielseite während der gesamten Laufzeit des Vertrages abrufbar halten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, den Link nicht das Banner zu löschen. Der Kunde bleibt trotzdem zur vollen Vergütung verpflichtet. Der Kunde sichert dem Anbieter zu, dass das verwendete Banner frei von Rechten Dritter- insb. Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte ist und auch nicht rechtverletzend ist. Sollte gegen den Anbieter, gleichwohl eine Rechtverletzung geltend gemacht werden, so hat der Kunde den Anbieter von allen Ansprüchen, auch die Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen. Sollte der Kunde nachträglich feststellen, dass der Werbebanner geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird der Kunde den Anbieter hiervon unverzüglich unterrichten. Soweit eine Rechtverletzung von dritter Seite geltend gemacht wird, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen darüber befinden, ob er das Banner löscht, soweit der Kunde dem Anbieter nicht zuvor einen Betrag zur Verfügung gestellt hat, welcher die drohenden Kosten abfängt. Im Falle der Löschung bleibt der Kunde zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.
9. Besondere Bestimmungen für Server-Leistungen
Für den Fall von Störungen bei der Vertragsabwicklung, die in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, wird der Anbieter alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Massnahmen ergreifen, um schnellstmöglich die vollständige Verfügbarkeit der Bannerwerbung wiederherzustellen. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass die inhaltliche Gestaltung und Pflege der angeschlossenen Websites ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt. Das LI-Portal gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste oder durch einen Ausfall des Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Erkennt der Kunde eine technische Störung, so wird er der Anbieter unverzüglich informieren. Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Daten trägt der Kunde.
10. Schadensersatz
Ansprüche auf Schadensersatz aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, unerlaubte Handlung und Schadensersatz wegen Nichterfüllung stehen dem Kunden nur zu, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner leitenden Angestellten, gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung gilt dies nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko solcher Schäden absichern sollte. Die Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt auch nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten.
11. Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Änderungen von Klauseln bedürfen der Schriftform. Sonstige Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Sollte einer der Vertragspunkte rechtlich unwirksam sein oder werden, so soll er durch eine rechtswirksame Formulierung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Sinne, der rechtlich unwirksamen am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aarau.
10.12.2020, Rupperswil
















